2016 wurde das Förderprogramm „“Förderung unternehmerischen Know-hows“ für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Zuständig für die Förderungen au dem Programm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz „BAFA“ genannt.

Förderungsanlässe

Rositta Beck, denkvorgang ist bei der BAFA als Beraterin gelistet. Sie steht für  von der BAFA geförderte Beratungen zu Lösungen bei diesen Anlässen bereit:

  • Organisation, Information und Kommunikation,
  • Prozessoptimierung und Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Wirtschaftlichkeit, Aufgaben zu Produkten, Vertrieb und Marketing wirtschaftlicher gestalten
  • Personalentwicklung und -führung

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Für alle gilt, sie beschäftigen weniger als 250 Personen und ihr Jahresumsatz liegt unter 50 Mio. Euro.

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Förderungen sind je nach Unternehmensphase und Region gestaffelt.

Quelle: http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Wo kann ich einen Antrag auf Förderungen stellen?

Einen Antrag auf Förderung stellen Sie hier: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung